Muttermalentfernung

 

Muttermale (melanozytäre Nävi) sollten grundsätzlich nur operativ entfernt werden, damit in der nachfolgenden histologischen Untersuchung auch Frühformen möglicher bösartiger Gewebeveränderungen (z.B. Dysplastische Nävi oder Atypische Nävi) ausgeschlossen werden können. Diese Ausschlußuntersuchung ist nach einer LASER-Entfernung oder Kryochirurgie nicht möglich. 

  

Wir führen den Eingriff ambulant in örtlicher Betäubung durch. Länge und Verlauf des Hautschnittes richten sich dabei nach der Größe und Lage der Hautveränderung. Um mögliche Spannungen im Bereich der Narbe zu vermeiden, muss diese in der Regel länger sein als die zu entfernende Veränderung selbst. Wenn möglich, verwenden wir zum Wundverschluß resorbierbare Fäden, sodaß der Folgetermin zum Fadenzug meist entfällt.

 

Wird die Muttermalentfernung aus rein kosmetischen Gründen vorgenommen, ist Ihre Krankenkasse nicht verpflichtet, die Kosten für Operation, feingewebliche Untersuchung sowie eventuelle behandlungsbedürftige Komplikationen zu übernehmen. Gerne beraten wir Sie im Aufklärungsgespräch über die entstehenden Kosten.

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